Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Franz Pre Solutions UG (haftungsbeschränkt)
(Stand 11/2024)
§ 1 Geltungsbereich dieser AGB
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Franz Pre Solutions UG (haftungsbeschränkt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen jeglicher Art, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird widersprochen, es sei denn, sie werden schriftlich bestätigt.
Die Verkaufsangestellten, Vertriebs- oder Servicemitarbeiter der Franz Pre Solutions UG (haftungsbeschränkt) sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt eines Angebots oder einer Auftragsbestätigung der Franz Pre Solutions UG (haftungsbeschränkt) bzw. über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
§ 2 Termine und Lieferfristen
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich ein Fix-Termin vereinbart wurde.
Das Risiko der Nichtlieferung oder der verspäteten Lieferung für von Franz Pre Solutions UG (haftungsbeschränkt) zugekaufte Hardware oder Software trägt Franz Pre Solutions UG (haftungsbeschränkt) nur dann, wenn die Bestellung beim Lieferanten nicht rechtzeitig erfolgt ist oder Franz Pre Solutions UG (haftungsbeschränkt) sonst hierfür verantwortlich gemacht werden kann. Franz Pre Solutions UG (haftungsbeschränkt) wird den Kunden in diesen Fällen sofort informieren und im Falle der Nichtlieferung auch sofort dessen Gegenleistungen erstatten.
Liegt ein Lieferverzug vor, der von Franz Pre Solutions UG (haftungsbeschränkt) zu vertreten ist, so scheidet eine Schadensersatzpflicht aus.
§ 3 Liefermodalitäten
Soweit Vertragsgegenstände dem Kunden zu liefern sind, trägt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten und ebenso die Gefahr.
§ 4 Projektabbruch durch den Kunden / Weiternutzung
Bricht der Kunde ein beauftragtes Projekt (z. B. App-, Web- oder Softwareentwicklung) vorzeitig ab oder kündigt vor Fertigstellung, ist der Anbieter berechtigt, die bis dahin entwickelten allgemeinen Bestandteile (z. B. Quellcode, technische Module, UI-Komponenten oder konzeptionelle Elemente) für eigene Zwecke zu verwenden oder weiterzuentwickeln.
Dies gilt nicht für Inhalte, die nachweislich als vertraulich gekennzeichnet wurden oder offensichtlich ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des Kunden darstellen. Eine Verwendung personenbezogener Daten des Kunden ist ausgeschlossen. Der Kunde ist berechtigt, dieser Nutzung zu widersprechen, sofern er nachweist, dass durch die Weiterverwendung ein berechtigtes Schutzinteresse verletzt wird.
§ 5 Erbringung von Migrationsleistungen
Grundsätzlich wird vereinbart, dass die Franz Pre Solutions UG (haftungsbeschränkt) gegenüber dem Kunden Migrationsleistungen erbringt.
Wird keine Vereinbarung über das Datenformat getroffen, stellt der Kunde seine Echtdaten spätestens zum Zeitpunkt der Erbringung der Migrationsleistung in einem für die Übernahme der Daten geeigneten, dem Stand der Technik entsprechenden, allgemein anerkannten Format zur Verfügung. Sofern für die Übernahme der Echtdaten Anpassungen am vorhandenen Datenbestand erforderlich sind (Feldbeschreibungen, Mapping etc.), obliegt es dem Kunden, diese vorzunehmen, es sei denn, dass die Franz Pre Solutions UG (haftungsbeschränkt) diese Aufgaben gegen gesonderte Vergütung übernimmt.
Der Kunde ist für inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der zu übertragenden Daten verantwortlich.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Echtdaten vor Beginn der Migration ausreichend und für eine jederzeitige Wiederherstellbarkeit geeignet gesichert sind. Soweit während des Migrationsprozesses weitere Sicherungen erforderlich sind und dies dem Kunden bekannt ist, ist der Kunde auch für diese Sicherung verantwortlich.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass während des Migrationsprozesses sämtliche ggf. erforderlichen Originalsoftware-Datenträger und Seriennummern (Produktes), ggf. (Administrator-)Kennwörter zur Verfügung stehen.
§ 6 Gewährleistung, Haftung und Vergütung
Die technischen Daten, Spezifikationen, Erläuterungen der Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten sowie sonstige Angaben in den Produktbeschreibungen, Leistungsbeschreibungen und Benutzerdokumentationen verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Übernahme einer selbstständigen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie durch die Franz Pre Solutions UG (haftungsbeschränkt).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es bei so komplexen Anlagen, Hard- und Software etc. zu Fehlfunktionen kommen kann, die nicht auf einem Sachmangel beruhen, sondern ihren Grund in den Grenzen der technischen Möglichkeiten haben. Garantien im Rechtssinn erhält der Auftraggeber durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Für den Schadensersatz haften wir nicht – gleich aus welchem Rechtsgrund – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Im Bereich der Software-Pflegeleistungen gilt eine Leistung auch als nicht fehlerhaft, wenn die Franz Pre Solutions UG (haftungsbeschränkt) anstelle der Fehlerbehebung eine zumutbare Ausweichlösung (Umgehung) anbietet. Dazu ist die Franz Pre Solutions UG (haftungsbeschränkt) auch berechtigt, die zu pflegende Software zu ändern, sofern sich die Leistungsmerkmale der Software für den Kunden nicht wesentlich ändern.
Der Kunde ist verpflichtet, Betriebs- und Wartungsanweisungen einzuhalten, keine Änderungen des Kaufgegenstandes vorzunehmen, keine Teile auszuwechseln und keine Verbrauchsmaterialien zu verwenden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Er ist insbesondere auch nicht berechtigt, Softwarefehler selbstständig zu beseitigen. Bei Zuwiderhandlung entfällt jede Gewährleistung, wenn der Kunde nicht widerlegt, dass erst eine dieser Handlungen den Mangel herbeigeführt hat.
Gleiches gilt für Mängel, die aufgrund der Verwendung nicht systementsprechender oder virenverseuchter Software entstehen.
Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist die Gewährleistung auch dann ausgeschlossen, wenn er die Leistung nach Erbringung nicht unverzüglich testet und dabei erkannte Fehler meldet. Jeder andere Kunde hat erkannte Mängel ebenso unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, schriftlich anzuzeigen.
Soweit der Kunde als Unternehmer Gewährleistungsansprüche aufgrund von öffentlichen Äußerungen des Anbieters oder seiner Gehilfen geltend macht, trägt er die Beweislast dafür, dass die Äußerung kausal für seine Kaufentscheidung war.
Franz Pre Solutions UG (haftungsbeschränkt) stellt keine eigene Software her. Für von Dritten hergestellte Software wird keine Gewähr übernommen, dass diese den speziellen Anforderungen des Kunden entspricht oder mit dessen Programmen oder Hardware zusammenarbeitet.
Für die ordnungsgemäße Datensicherung ist allein der Kunde verantwortlich. Wurde der Anbieter schriftlich mit einer Datensicherung beauftragt, haftet er nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Gleiches gilt für Datenverluste infolge von Reparatureingriffen.
Schadensersatzansprüche des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen für fahrlässig verursachte Schäden sind ausgeschlossen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt und Zahlungen
Der Anbieter behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen vor.
Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 8 Herstellergarantie, Sachmängel
Bei vom Hersteller gewährten Garantien handelt es sich um eigenständige Herstellergarantien gemäß § 443 BGB. Garantieansprüche sind direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.
§ 9 Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Vertragsanbahnung oder -durchführung erhaltenen oder bekannt gewordenen Informationen, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse darstellen oder als vertraulich bezeichnet werden, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.
§ 10 Datenschutz
Der Anbieter beachtet alle einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet.
§ 11 Abschließende Regelungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

